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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 3 U 124/99   

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https://dejure.org/2000,42905
OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 3 U 124/99 (https://dejure.org/2000,42905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2000 - 3 U 124/99 (https://dejure.org/2000,42905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2000 - 3 U 124/99 (https://dejure.org/2000,42905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 543 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 2b Nr 1a AKB, § 6 Abs 1 VVG
    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei Nutzung des eigenverwendeten Pkw als Mietfahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei Nutzung des eigenverwendeten Pkw als Mietfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 3 U 124/99
    Eine Haftung der Beklagten nach dem gewohnheitsrechtlichen Grundsatz der Vertrauenshaftung (gewohnheitsrechtlicher Erfüllungsanspruch; vgl. BGH NJW 1963, 1978; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1988, 858; Prölss/Martin/Kohlhosser, a.a.O., § 43 VVG Rdnr. 29) bzw. wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (culpa in contrahendo) oder positiver Vertragsverletzung i.V.m. § 278 BGB für schuldhafte Handlungen der Versicherungsagenten vor oder nach Vertragsschluß kommt vorliegend nicht in Betracht.
  • OLG Saarbrücken, 22.09.1987 - 2 U 135/85

    Klage gegen eine Krankenversicherung auf Versicherungsschutz; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 3 U 124/99
    Eine Haftung der Beklagten nach dem gewohnheitsrechtlichen Grundsatz der Vertrauenshaftung (gewohnheitsrechtlicher Erfüllungsanspruch; vgl. BGH NJW 1963, 1978; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1988, 858; Prölss/Martin/Kohlhosser, a.a.O., § 43 VVG Rdnr. 29) bzw. wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (culpa in contrahendo) oder positiver Vertragsverletzung i.V.m. § 278 BGB für schuldhafte Handlungen der Versicherungsagenten vor oder nach Vertragsschluß kommt vorliegend nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26350
OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99 (https://dejure.org/2000,26350)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.12.2000 - 3 U 124/99 (https://dejure.org/2000,26350)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 3 U 124/99 (https://dejure.org/2000,26350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Mietvertrags über die Nutzung eines Grundstückes bei fehlerhafter Bezeichnung des Vertragsverhältnisses als Pachtvertrag; Rechtsverbindlichkeit einer Einigung bei der Überschrift des Vertragswerkes als "Entwurf"; Wahrung der Schriftform bei mangelhafter ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 427 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Die Schriftform nach § 566 S. 1 BGB erfordert, dass sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Vertragsparteien des Mietverhältnisses aus der Vertragsurkunde ergeben (BGH NZM 1999, 962 [BGH 07.07.1999 - XII ZR 15/97] ; NZM 1999, 761 [BGH 30.06.1999 - XII ZR 55/97] ).

    So genügt zur Bestimmbarkeit des Mietgegenstandes, dass im Vertrag auf den Umfang der tatsächlichen bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses währenden Nutzung eines vorausgegangenen Miet- oder Pachtverhältnisses Bezug genommen wird (BGH NZM 1999, 962, 963 [BGH 07.07.1999 - XII ZR 15/97] ).

  • OLG Hamm, 05.06.1992 - 30 U 305/91

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen zahlreicher

    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Nach der Rechtsprechung genügte selbst die Führung mehrerer Rechstreitigkeiten aus einem Mietverhältnis für die Annahme einer Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 16, 17 [OLG Hamm 05.06.1992 - 30 U 305/91] ).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Dies folgt aus dem Zweck der Formvorschrift, der neben der Warn- und Beweisfunktion in erster Linie darin besteht, einem Grundstückserwerber, der gemäß § 571 BGB in bestehende Mietverträge eintritt, zu erleichtern, sich über den Umfang der auf ihn übergehenden Bindungen zu unterrichten (BGH NJW 1998, 58, 61 [BGH 24.09.1997 - XII ZR 234/95] ).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Die Schriftform nach § 566 S. 1 BGB erfordert, dass sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Vertragsparteien des Mietverhältnisses aus der Vertragsurkunde ergeben (BGH NZM 1999, 962 [BGH 07.07.1999 - XII ZR 15/97] ; NZM 1999, 761 [BGH 30.06.1999 - XII ZR 55/97] ).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Gerade die langfristige Bindung ist es, deren Bestand nach § 566 BGB von der Einhaltung der Schrift form abhängig gemacht wird, wobei der Gesetzgeber bewusst nicht zwischen der Bindung der Vertragsparteien untereinander und eines Grundstückserwerbers unterschied (BGH NJW 1987, 948, 949 [BGH 29.10.1986 - VIII ZR 253/85] ).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Allerdings können besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen (BGH NJW-RR 1990, 518 [BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88] ), welche z.B. dann gegeben ist, wenn die Vertragsparteien die schriftliche Beurkundung vereinbart haben, eine derartige Beurkundung aber ausgeblieben ist (BGH WM 1964, 184; OLG Jena NZM 1999, 906).
  • OLG Köln, 20.05.1999 - 1 U 123/98

    Sich widersprechende Klauseln in schriftlichem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Beweis zu den mündlichen Absprachen anlässlich der Urkundenunterzeichnung durch Zeugenvernehmung kann, entgegen der Auffassung des Klägers, nicht erhoben werden, weil sich die Auslegung an dem oben genannten Gesetzeszweck des § 566 BGB zu orientieren hat (OLG Rostock OLGR 2000, 477; OLG Köln NZM 1999, 1142).
  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 116/62
    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Allerdings können besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen (BGH NJW-RR 1990, 518 [BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88] ), welche z.B. dann gegeben ist, wenn die Vertragsparteien die schriftliche Beurkundung vereinbart haben, eine derartige Beurkundung aber ausgeblieben ist (BGH WM 1964, 184; OLG Jena NZM 1999, 906).
  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 142/61
    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt die Kündigung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf einen Schriftformmangel im Hinblick auf den Zweck des § 566 S. 1 BGB grundsätzlich kein arglistiges Verhalten des Kündigenden dar, weil diese Vorschrift nicht in erster Linie die Vertragsparteien, sondern Dritte als mögliche Grundstückserwerber schützen will (BGH WM 1963, 172, 173).
  • OLG Jena, 20.07.1999 - 3 U 1623/98

    Gewerbemietrecht: Schriftformerfordernis - Mitwirkungspflicht an der Errichtung

    Auszug aus OLG Rostock, 18.12.2000 - 3 U 124/99
    Allerdings können besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen (BGH NJW-RR 1990, 518 [BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88] ), welche z.B. dann gegeben ist, wenn die Vertragsparteien die schriftliche Beurkundung vereinbart haben, eine derartige Beurkundung aber ausgeblieben ist (BGH WM 1964, 184; OLG Jena NZM 1999, 906).
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 30 U 82/12

    Anforderungen an die Form eines langfristigen Mietvertrages; Heilung von

    Das OLG Rostock lässt im Ergebnis offen, ob die Klausel wirksam ist, und lässt stattdessen den Klauseleinwand unabhängig davon an den hohen Hürden des § 242 BGB scheitern (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 10.07.2008, 3 U 108/07, juris Rn. 37 ff., NZM 2008, 646; vgl. aber OLG Rostock, Urt. v. 18.12.2000, 3 U 124/99, juris Rn. 76, NZM 2001, 427) .
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